Satzung des

Maiclub Kirchberg 1824 e.V.

 

§1

Name und Sitz des Vereins / Dauer des Geschäftsjahres

Der Verein führt den Namen „MAICLUB KIRCHBERG 1824 e.V.“ und hat seinen Sitz in 52428 Jülich - Kirchberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1. Dezember bis zum 30. November des darauf folgenden Jahres

 

§2

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kultur und die Pflege des traditionellen Maibrauchtums. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Veranstaltung eines alljährlich im Monat Mai stattfindenden Maifestes.

§2.1      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der 

              Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

§2.2      Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke .

§2.3      Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§2.4      Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen. Der finanzielle Zuschuss, der den Majestäten gewährt wird, darf nur zur Durchführung

              der Maifestivitäten verwendet werden (z.B. zum Erwerb von Majestätenkleidung, Durchführung von Festzug und Königsball). Die Verwendung 

              des Zuschusses ist dem geschäftsführenden Vorstand zu belegen.

 

§2.5      Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§2.6      Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.

§3

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

§3.1      Der Maiclub Kirchberg 1824 e.V. besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.

              Aktive Mitglieder sind die im Verein mitarbeitenden Junggesellen

              Passives Mitglied kann werden, wer die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützen und

              fördern will. Passive Mitglieder haben bei der Planung und Durchführung des Maifestes nur eine beratende Funktion

 

§3.2      Zum Ehrenmitglied können Mitglieder auf Beschluss der Generalversammlung ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein

             verdient gemacht haben.

§4

Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§4.1      Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach Vorlage eines schriftlichen Aufnahmeantrages

             Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Tod des Mitgliedes.

 

§4.2      Das Mitglied, das aus dem Verein austreten will, hat dies dem geschäftsführenden Vorstand in einem unterschriebenen, formlosen Schreiben

             mitzuteilen. Der Austritt wird mit Ablauf des Geschäftsjahres wirksam, in dem der Austritt mitgeteilt wurde. Der für das Geschäftsjahr des 

             Austrittes zu zahlende Jahresbeitrag ist zu entrichten

 

§4.3      Der Vorstand kann mit einfacher Stimmenmehrheit Mitglieder, die das Ansehen des Vereins vorsätzlich schädigen oder gegen die Satzung, die

             Geschäftsordnung, den Vereinszweck oder Vereinsinteressen verstoßen, mit sofortiger Wirkung ausschließen.

             Der geschäftsführende Vorstand hat das Mitglied über den Ausschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitglieder, die vom Vorstand ausgeschlossen wurden, steht das Recht der Beschwerde auf der nächsten Generalversammlung zu. Auf Antrag ist der Beschwerdeführer auf der Versammlung zu hören. Nach der Anhörung entscheidet die Generalversammlung endgültig.

§5

Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu zahlen. Gleiches gilt für von der Generalversammlung für aktive Mitglieder beschlossene Umlagen.

§6

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

1. Die Generalversammlung

2. Der Vorstand

 

Der Vorstand des Vereins

§6.1      Der Vorstand besteht aus aktiven Mitgliedern und zwar dem geschäftsführenden Vorstand bestehend aus

1. Vorsitzenden

2. Vorsitzenden

1. Kassierer

2. Kassierer

1. Geschäftsführer

2. Geschäftsführer

1. Schriftführer

2. Schriftführer und

§7

einer von der Generalversammlung

             festzulegenden Anzahl von Beisitzern, die bei der Planung und Durchführung des Maifestes volles Stimmrecht haben

§7.1      Vorstand im Sinne von §26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende und der 1. Kassierer, die bei ihrer Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet

             haben müssen. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam

 

§7.2      Die Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für die Dauer des Geschäftsjahres gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die

             Vorstandsmitglieder bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt.

§7.3      In den erweiterten Vorstand können nur aktive Mitglieder gewählt werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

 

§8

Kassenprüfung

             Aus dem Kreis der passiven Mitglieder wählt die Generalversammlung für die Dauer des Geschäftsjahres zwei Kassenrevisoren.

§9

Die Generalversammlung

§9.1      Zu dieser Generalversammlung ist mit einer Frist von 8 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.

§9.2      Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind mindestens 4 Tage vor der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.

§9.3      Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, wenn dies von mindestens 25% der Mitglieder unter

             Angaben der Gründe schriftlich beantragt wird.

 

§9.4      Die Generalversammlung ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

             Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

             Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt

§9.5      Zu Satzungsänderungen oder zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§9.6      Der Schriftführer oder sein Stellvertreter hat bei jeder Generalversammlung ein Protokoll mit einer Anwesenheitsliste zu führen. Das Protokoll

             ist vom 1.Vorsitzenden und  Schriftführer zu unterzeichnen und wird bei der nächsten Generalversammlung verlesen.

§10

Geschäftsordnung

             Die Pflege des traditionellen Maibrauchtums wie

- Maiversteigerung

- Fertigen und Anbringen von Maisträußen

- Aufstellen der Maibäume sowie

- Ablauf des Maifestes

             ist in einer gesonderten von der Generalversammlung am 10. Oktober 1998 beschlossenen Geschäftsordnung festgelegt. Die

             Geschäftsordnung ist für alle Mitglieder verbindlich. Bei Änderungen der Geschäftsordnung ist wie in §9.5 zu verfahren.

§11

Auflösung des Vereins

             Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen

                   Verein zur Pflege des heimatlichen Brauchtums e.V. Kirchberg,

             der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§12

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 52428 Jülich

Vorstehende Satzung wurde von der Generalversammlung am 10.Oktober 1998 beschlossen.

 

 

Geschäftsordnung des

Maiclub Kirchberg 1824 e.V.

 

§1

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins

Die Mitglieder des Vereins haben die Aufgabe und die Pflicht, das Maibrauchtum im Sinne der Satzung zu pflegen und alle nötigen Arbeiten zu 

erledigen, um in jedem Jahr ein Maifest veranstalten zu können. Bei Pflichtverletzung kann der Vorstand neben satzungsrechtlichenMaßnahmen

auch ein Bußgeld für gemeinnützige Zwecke des Vereins verhängen.

 

 

§1.1      Der Vorstand hat das Recht, alle Entscheidungen zu treffen, die zur Durchführung des Maifestes notwendig sind. Dies beinhaltet die freie Wahl

             der Örtlichkeiten der Festivitäten innerhalb von Kirchberg, Art und Umfang von Werbeaktivitäten, Art, Umfang und Anzahl von Musikkapellen  

             sowie deren vertragliche Verpflichtung für alle Veranstaltungen, Art und Umfang der Zuwendungen für die Majestäten zum Ausrichten des       

             Maifestes.

 

§1.2      Der auf der Generalversammlung neu gewählte Vorstand hat die Pflicht, bei personeller Neubesetzung des Vorstandes im Sinne von §26 BGB (1.

             und 2. Vorsitzende und 1. Kassierer), diesen erneut beim Amtsgericht in das Vereinsregister eintragen zu lassen.

 

§1.3      Der geschäftsführende Vorstand hat die Pflicht, alle notwendigen Versammlungen und Veranstaltungen, die zur Durchführung des Maifestes

             notwendig sind, anzuberaumen und durchzuführen, als da sind:

 

1.     Generalversammlung

2.     Vorstandsversammlungen

3.     Maiversteigerung

4.     Aufhängen der Maisträuße

5.     Aufstellen des Maibaums und der Majestätenbäume

6.     Tanzveranstaltung „Tanz in den Mai“

7.     Festzug

8.     Tanzveranstaltung „Königsball“

 

§1.4      Eine wichtige Aufgabe zur Erhaltung des Vereins ist die Mitgliederpflege und das Werben neuer Mitglieder. Unter Mitgliederpflege wird

             verstanden, bei Mitgliedern die Jahresbeiträge zu kassieren und alle wichtigen Informationen an die Mitglieder weiterzugeben. Alle

             Vorstandsmitglieder haben die Pflicht, die Aufgaben der Mitgliederpflege nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen.

 

§1.5      Der geschäftsführende Vorstand und die Beisitzer des erweiterten Vorstands haben die Pflicht, am Maifestzug teilzunehmen.                          

             Alle Vorstandsmitglieder haben die Pflicht, einen Maistrauß anzufertigen. Unterlassung wird

 

§1.6      mit einem Ordnungsgeld geahndet, welches für gemeinnützige Zwecke des Vereins verwandt wird. Die Höhe des Ordnungsgeldes wird vom 

             geschäftsführenden Vorstand festgelegt.

§2

Beschreibung des traditionellen Maibrauchtums in Kirchberg

Das alljährliche Maifest beginnt mit der Maiversteigerung und der Versteigerung der Königs- bzw. Grafenwürde und die Versteigerung der Maifrauen. Ein Anfertigen von Maisträußen sowie das Aufstellen eines Maibaums gehören zu einem traditionellen Maifest wie der Festzug durch Kirchberg und das Veranstalten eines „Tanz in den Mai“ und des Königsballes.

§2.1      Die Generalversammlung

             Die Generalversammlung und ihre traditionelle Durchführung ist in der Satzung im  Paragraphen 9 und dessen Unterparagraphen beschrieben.

§2.2      Die Maiversteigerung

               Die Maiversteigerung wird traditionell in der letzten Märzwoche durchgeführt. Der geschäftsführende Vorstand lädt alle Junggesellen des

               Dorfes zu dieser Versteigerung in schriftlicher Form ein. Die Versteigerung ist öffentlich. Maifrauen ersteigern dürfen allerdings nur

               Junggesellen, auch Nichtmitglieder. Sinn und Zweck einer Versteigerung ist, ein Königs bzw. Grafenpaar zu ermitteln, die als Oberhäupter des 

               Maifestes fungieren und alle heiratsfähigen Damen des Ortes Kirchberg durch die Junggesellen des Dorfes ersteigern zu lassen.

 

§2.2.1     Es können nur die Damen versteigert werden, die zum Zeitpunkt des Maifestes das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Zu diesem Zweck

               hat der geschäftsführende Vorstand aktualisierte Listen vorzulegen, auf der alle unverheirateten Frauen, welche die oben genannten

               Kriterien erfüllen, aufgeführt sind. Zu Beginn der Versteigerung ist es den Junggesellen möglich, die Liste der zu versteigernden Maifrauen 

               durch Damen zu ergänzen, die nicht in Kirchberg  wohnhaft sind oder aus Kirchberg stammen.

 

§2.2.2     Die Versteigerung wird von einem so genannten „Ausklöpper“ durchgeführt, der vom geschäftsführenden Vorstand bestimmt wurde. Dieser 

               Ausklöpper muss ein passives Mitglied des Vereins sein, um die Neutralität bei der Versteigerung zu gewährleisten.                   

              

               Die Gebote erfolgen in Litern und berechnen sich wie folgt:

- Liter = 10 Cent, 10 Liter = 1,- €, 100 Liter = 10,- €

(Anmerkung der Webmaster: Satzung und Geschäftsordnung wurde 1998 erstellt. Wir haben es uns an dieser Stelle nicht nehmen lassen, die ursprüngliche Umrechnung von "Liter in DM" in unsere neue Währung abzuändern.)

 

§2.2.3      Die Reihenfolge der Versteigerung ist  folgendermaßen festgelegt:

 

1. Versteigerung der Königsehre, Benennung der Königin durch den neuen König

2. Versteigerung der Grafenehre, Benennung der Gräfin durch den neuen Grafen

3. Versteigerung des Zugführers

4. Versteigerung des Kutschemännchen

5.Versteigerung der Maibräute

6. Versteigerung der Vereinswirtin

7. Versteigerung des Maisacks

 

                Die Reihenfolge der zu versteigernden Maibräute wird vom geschäftsführenden Vorstand in willkürlicher Reihenfolge und mit Mindestgebot

                dem Ausklöpper mitgeteilt, welcher die Damen in frei gewählter Form den Junggesellen anpreist. Das erste Gebot auf die angepriesene

                Maifrau eröffnet die Versteigerung derselben, das letzte Gebot beendet sie nach dem Zuschlag „Zum Dritten“ des Ausklöppers. Die Maifrau, 

                welche nach Bekannt geben des Mindestgebotes, kein erstes Gebot eines Junggesellen erhält, wird in den so genannten „Maisack“ 

                verschoben.

 

§2.2.4      Der Maisack wird in amerikanischer Form am Ende der Veranstaltung versteigert.

                Das Mindestgebot beträgt 10 Pfennig. Die einzelnen Gebote erfolgen durch Einwerfen des Geldstückes in ein Gefäß, welches der Ausklöpper    

                bei sich trägt. Der Ausklöpper legt eine geheime Dauer der Maisack - Versteigerung fest. Das Ende der Maisack - Versteigerung erfolgt durch

                einen Signalton eines Weckers. Derjenige, der das letzte Gebot vor dem Erklingen des Signaltons getätigt hat, das heißt die letzte Münze in

                das Gefäß geworfen hat, erhält den Zuschlag. Der Junggeselle, der den Maisack ersteigert hat, hat das Recht, sich eine Maifrau aus dem Sack

                auszusuchen, mit der er aktiv am Festzug teilnehmen kann.

 

§2.2.5      Nach der Versteigerung findet das traditionelle Ausrufen statt. Der Ausklöpper und die Anwesenden der Versteigerung ziehen geschlossen

                durch den Ort und verkünden der Dorfbevölkerung die Maipaare. Begonnen wird beim Majestäten - Elternhaus der Königin oder  -wenn nicht 

                wohnhaft in Kirchberg - beim Elternhaus des Königs. Danach erfolgt das Ausrufen beim Majestäten - Elternhaus der Gräfin oder entsprechend

                des Grafen. Beim Ausrufen wird folgender Wortlaut verwand:

 

Ausklöpper: Hört, hört, hört alle zu, was der Maikönig befehlen tut.

Maiclub: Was befiehlt er denn?

Ausklöpper: Der, der, der „Name des Vaters der Maifrau, oder Mutter falls Vater nicht vorhanden, z.B. Schmitze Hans“ der hät en Dohter.

Maiclub: Wie hees dat Kenk.

Ausklöpper: „Name der Maifrau - stotternd aufgesagt“ so hees dat Kenk.

Maiclub: Wat soll mer denn domit don.

Ausklöpper: Der, der, der „Name des Vaters des Maimanns, oder Mutter falls Vater nicht vorhanden, z.B. Schmitze Hans“ der hät ene Trupp.

Maiclub: Wie hees der Trupp

Ausklöpper: „Name des Maimannes - stotternd aufgesagt“ so hees der Trupp.

Maiclub: Wat soll mer denn domit don.

Ausklöpper: Soll mer die Zwei so schwaz wie e Ei, so wiss wie en Krohn im Monat Mai zesamme don. Allemole inverstande?

Maiclub: Ja!

            Danach werden mindestens zwei Strophen des Mailieds „Der Mai ist gekommen“ gesungen bevor weitergezogen oder eventuell eingekehrt wird. 

            Bei Unpässlichkeit des Ausklöppers kann das Ausrufen vertretungsweise vom Zugführer oder dem Kutschemann übernommen werden.

 

§2.3      Die Maisträuße.

            Traditionell werden von den Junggesellen für die Maifrauen Maisträuße angefertigt, die in der Regel aus gedrehten Papierrosen gefertigt 

            werden. Die Maisträuße werden immer in der Nacht vor den Maifesttagen bei den jeweiligen Maibräuten an den Häusern angebracht.

§2.4      Der Maibaum und die Majestätenbäume

            Am ersten Samstag im Mai, dem Maifest – Samstag, wird traditionell ein großer Maibaum aufgestellt und vor den Häusern der Majestäten

            ebenfalls jeweils ein Baum platziert.

Der Maibaum ist in der Regel eine Fichte, die der Maiclub Kirchberg aus einem umliegenden Forst erwirbt. Er soll die Mindestgröße von 15 Metern nicht unterschreiten. Der mit Papierrosen und Papiergirlanden geschmückte Baum wird nur mit der Kraft der Maiclubmitglieder ohne Zuhilfenahme maschineller Mittel aufgestellt. Nur in Ausnahmefällen darf auf maschinelle Hilfe zurückgegriffen werden. Den Ort des Aufstellens bestimmt der geschäftsführende Vorstand.

Vom Ort des Aufstellens des Maibaums marschiert der Maiclub mit einer Musikkapelle geschlossen zum Elternhaus der Gräfin, um dort den Grafenbaum aufzustellen. Nach Aufstellen des Majestätenbaums hält der Zugführer eine Parade ab und präsentiert dem Maiclub und der Kirchberger Bevölkerung die Gräfin und den Grafen. Gleiches trifft für den Majestätenbaum des Königspaares zu. Die Größe der jeweiligen Majestätenbäume liegt im Ermessen der Majestäten.

§2.5      Tanz in den Mai

             Am  Maifest - Samstag nach dem Aufstellen der Maibäume veranstaltet der Maiclub Kirchberg einen Tanzabend. Das Programm des Tanzabends 

             wird vom geschäftsführenden Vorstand bestimmt.

§2.6      Aktivitäten des Maiclub Kirchberg am Maifest - Sonntag

              Die Anzugsordnung der teilnehmenden aktiven Maiclubmitglieder sieht wie folgt aus:

- Schwarzer Anzug, weißes Hemd, weiße Fliege, weiße Handschuhe, schwarzer Zylinder schwarze Socken, schwarze Schuhe und ein Maiglöckchen,  

  welches am Revers zu tragen ist.

§2.6.1      Kirchgang mit Gefallenenehrung

                Der Maifest - Sonntag beginnt mit einem Kirchgang in der Dorfkirche am Morgen. Anschließend findet eine Ehrung der Kriegsgefallenen in der

                Kirche sowie am Ehrendenkmal und der verstorbenen Mitglieder am Junggesellenkreuz auf dem Kirchberger Friedhof statt.

§2.6.2      Traditioneller Mai - Frühschoppen

                Nach dem Kirchgang mit Gefallenenehrung findet ein musikalischer Frühschoppen statt, bei dem um die Mittagszeit die deutsche  

                Nationalhymne gespielt werden muss.

§2.6.3      Festzug durch den Ort

                Am Nachmittag des Maifest - Sonntags veranstaltet der Maiclub Kirchberg einen Festzug durch Kirchberg, zu dem alle Dorfvereine und

                befreundete Maiclubs eingeladen werden müssen. Die Reihenfolge der Aufstellung und den Zugweg werden vom Zugführer in Absprache mit 

                dem geschäftsführenden Vorstand festgelegt.Zuerst wird vom gesamten Festzug das Mai - Grafenpaar abgeholt. Anschließend wird das Mai -                Königspaar ebenfalls abgeholt. Der Zugführer hält vor beiden Häusern eine Parade ab und präsentiert somit dem Maiclub Kirchberg und der 

                Kirchberger Bevölkerung die Majestätenpaare. Die Majestäten nehmen für die Dauer des Festzuges in einer eigens dafür bereitgestellten 

                Kutsche Platz. Die Aufgabe des Kutschemanns ist die Bewirtung und die Sorge um das Wohlergehen der Majestäten während des Festzuges. 

                Der Abschluss des Festzuges durch Kirchberg ist die Zugauflösung. Die Lokalität der Zugauflösung wird vom geschäftsführenden Vorstand 

                festgelegt.

§2.6.4      Traditioneller Königsball

                Am Abend des Maifest - Sonntags findet der Königsball statt. Die aktiven Vorstandsmitglieder treffen sich zu diesem Zweck in einem

                Majestäten - Haus. Von dort aus ziehen die Majestäten mit Gefolge unter musikalischer Begleitung zum Ort der Festivität und halten dort 

                einen musikalischen Einzug. Um Mitternacht findet der traditionelle Königswalzer statt. Getanzt wird in folgender Reihenfolge:

- Königin mit König

- Gräfin mit Graf

- Königin mit Graf

- Gräfin mit König

                Danach tanzt der geschäftsführende Vorstand mit den Majestäten - Damen in der Reihenfolge der Hierarchie des geschäftsführenden

                Vorstandes:

- Königin mit 1. Vorsitzenden

- Gräfin mit 2. Vorsitzenden

- Königin mit 2. Vorsitzenden

- Gräfin mit 1. Vorsitzenden usw.

                Danach tanzen  Zugführer und Kutschemann in der oben genannten Art und Weise mit den Majestäten - Damen gefolgt von allen Beisitzern.

§2.6.5      Kehraus und Abschluss des Maifestes

               Unmittelbar nach dem Königswalzer findet der traditionelle Kehraus statt, der wie folgt durchgeführt wird:

               Alle Maipaare verlassen den Ort der Aktivität. Es findet eine Art Rollenspiel statt. Hierzu ziehen die Maifrauen die schwarzen Jacketts, die

               Zylinder und den rechten weißen Handschuh der Maimänner an. Die Maimänner bekleiden sich mit den Umhängen und den Handschuhen der 

               Damen und tragen deren Blumensträuße. Außerdem wird das linke Hosenbein bis zum Knie hochgekrempelt.  Nach der Umzugsaktion findet ein

               erneuter musikalischer Einzug statt. Das offizielle Maifest endet hiermit.

§3

Anmerkungen

§3.1      Alle Mitglieder des Maiclub Kirchberg werden aufgefordert, während des Monats Mai den Maibrauch in jedweder Form auszuüben und zu

             vollziehen.

 

§3.2      Ebenfalls sind alle Mitglieder angehalten, wann immer sich die Möglichkeit bietet, die Originalfassung des Mailiedes „ Der Mai ist gekommen “    darzubieten.